Die neuen Führerscheinklassen.
Ab dem 19.Januar 2013 gelten die neuen Führerscheinklassen und
damit auch einige wichtige Änderungen, die wir hier zusammengefasst
haben. Gleichzeitig finden Sie eine Übersicht über alle neuen Führerscheinklassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Führerscheine müssen spätestens nach 15 Jahren
umgetauscht werden, mit einem aktuellen Lichtbild. Bei Bus- und
Lkw- Führerschein gelten die bisherigen Regelungen.
- Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind
(auch die grauen "Lappen"), bleiben in ihrer derzeitigen Form
gültig bis zum 18.01.2033.
- Die Regelung zum Mitführen eines Anhängers größer als 750 kg
zulässiger Gesamtmasse hinter einem Pkw ist vereinfacht worden:
lediglich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw und des Anhängers
werden addiert und dürfen 3500 kg nicht überschreiten.
- Bei den Motorradklassen ist zum Erwerb der Klasse A2 (bisher A
beschränkt) lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich,
wenn die Klasse A1 zwei Jahre im Besitz war. Bisher ist dafür die
komplette Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von Klasse A2 nach zwei Jahren ist eine verkürzte
praktische Prüfung erforderlich.
- Dreirädrige Fahrzeuge sind in den Motorradklassen enthalten. Zum Beispiel
dürfen mit der Fahrerlaubnis der AM jetzt neben den zweirädrigen
Kleinkrafträdern auch die drei- und vierädrigen Leicht-Kfz. bis 45 km/h
gefahren werden.
- Es ist weiterhin möglich, die Fahrerlaubnisklassen C und D (Lkw und Bus)
mit 18 Jahren zu erwerben (vor Erreichen des vorgesehenen Mindestalters
von 21 bzw. 24 Jahren), wenn der Bewerber eine anerkannte
Berufsausbildung, z.B. zum Berufskraftfahrer absolviert.
Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Führerschein-Klasse A1
Alter: 16 Jahre
Geschwindigkeit: höchstens 100 km/h
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Passbild
Führerschein-Klasse A2
Alter: 18 Jahre
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Passbild
Führerschein-Klasse A
Alter: 24 Jahre
Fahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Passbild
Führerschein-Klasse B/ BF17
Alter: 18 Jahre /BF 17 Jahre
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Einschluss Klassen L und AM.
Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Passbild
Führerschein-Klasse BE für Anhänger
Alter: 18 Jahre / 17 bei Begleitendes Fahren [BEI Vorbesitz der Klasse B /BF17]
Fahrzeuge: Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg bis höchstens
3 500 kg zulässige Gesamtmasse.
Prüfung: Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Führerschein Klasse B
Fahrerschulung B96
Alter: 18 Jahre / 17 bei Begleitendes Fahren [BEI Vorbesitz der Klasse B /BF17]
Fahrzeuge: Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 4 250 kg beträgt.
Prüfung: Fahrerschulung ohne Prüfung
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Führerschein Klasse B
Führerschein-Klasse AM
Alter: 16 Jahre
Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzung: Sofortmaßnahme am Unfallort nach dem 01.07.1991, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Passbild