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Begleitenes Fahren mit 17

Führerschein mit 17

In Berlin wird das Begleitete Fahren (BF 17) zum 01.02.2006 eingeführt. 
 

Der Führerschein ist an folgenden Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch   mehrere Personen möglich.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
  • Bereits jetzt können die Anträge für das Begleitende Fahren ab 17 direkt beim:
    (Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden)


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
-Führerscheinbüro-

Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300
Fax: (030) 90269-2399

persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.

Nach dem 01.02.2006 bei den Bürgerämtern.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht Älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen 

       
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit

  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden. 

    Gebühren:

        Antrag der Fahrerlaubnis € 51,00
        pro Begleitperson             € 5,10